Baufinanzierungen müssen gut geplant werden!

Baufinanzierungen müssen gut geplant werden!

19 Februar 2020
 Kategorien: Versicherung, Blog


Wer über die eigene Baufinanzierung spricht, meint meistens seine zukünftigen vier Wände. Statt die Gewinne des Vermieters zu erhöhen, investiert der neue Bauherr oder Wohnungseigentümer in seine eigene Versorgung. Sobald er in sein Haus oder seine Wohnung eingezogen ist, fallen nur noch die üblichen Nebenkosten sowie die Rücklagen für notwendigen Reparaturen an.

Zuerst muss aber die Finanzierung geklärt werden. Ist genügend Eigenkapital vorhanden oder greift er auf eine externe Baufinanzierung zurück? Für die Bezieher von mittleren Einkommen bieten sich Bausparverträge an. Sie werden jeweils mit einer Bausparkasse abgeschlossen und gelten in den meisten Fällen für zehn Jahren. Am Ende jeweiligen Jahres gewährt der Staat eine Bausparprämie, die vom Finanzamt an die beauftragte Bausparkasse ausgezahlt wird. Liegen die Bedingungen für die Gewährung der jährlichen Prämie vor, dann wird sie dem angesparten Bausparguthaben hinzugerechnet. Nach dem fünften Jahre erreicht der Vertrag meistens die Zuteilungsreife. Der noch nicht abgedeckte Bausparbetrag wird als günstiges Bauspardarlehen vergeben. Die Verwendung des Darlehens und der angesparten Beträge muss der Bauherr jedoch nachweisen, da sonst die Ansprüche auf die Bausparprämien nachträglich versagt werden können.

Beim Kauf einer Immobilie fallen unterschiedliche Kosten an. Das folgende Beispiel bezieht sich auf ein Grundstück, das noch bebaut werden soll. Sein Preis pro m² ist regional unterschiedlich und kann bei 200 bis 1.000 Euro liegen. Hat das Grundstück eine Fläche von 500 m², so beträgt die damit verbundene Baufinanzierung mindestens 100.000 Euro. Auf diesen Kaufpreis entfällt eine Grunderwerbsteuer von 3,5 bis 5 % des bezahlten Kaufpreises. Da die Übertragung von Grund und Boden über einen Notar erfolgen muss, kommen nochmals 2 % hinzu. Wurde ein Makler beauftragt, dann trägt der Käufer dessen 4 prozentige Courtage. Möchte der Eigentümer einen Neubau errichten, dann berechnet die Gemeinde eine Gebühr, die sie für die Baugenehmigung erhebt. Sie liegt in der Regel bei 0,2 %. Nun kommen das Bodengutachten, die Prüfstatik sowie die Vermessungskosten. Sie betragen insgesamt ungefähr 7.000 Euro. Der beauftragte Architekt berechnet für sein Honorar nochmals 10 % der Bausumme. Jetzt beginnen die Arbeiten. Hierfür liegt ein Leistungsverzeichnis des Bauunternehmens vor. Es enthält neben den Arbeitsstunden auch das Material. Müssen Subunternehmer eingebunden werden, dann wird der sich daraus ergebene Aufwand ebenfalls Teil des Auftrages. Jeder zusätzliche Wunsch kostet Geld, das über die Baufinanzierung abgesichert werden muss. Das Wüstenrot Service Center Hamburg Volker Philippin beschäftigt sich täglich mit dem Thema Baufinanzierung.

Der Eigentümer kann auch einen sanierungsbedürftigen Altbau erwerben. Die mit der Sanierung verbundenen Kosten lassen sich in einigen Fällen über die Kredite und Zuschüsse der KfW Bankengruppe absichern. Für Privatpersonen hat die Bank ein Wohneigentumsprogramm aufgelegt. Es greift, wenn der Antragsteller die zu erwerbende Immobilie selbst bewohnen möchte. Ferner gibt es Programme, mit denen der Käufer sein Haus oder seine Wohnung teilweise energieeffizient sanieren kann. Sie werden als Darlehen oder Zuschüsse gewährt.

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Versicherungen im Check

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